Samstag, 12. Dezember 2020

Mein Recht


 

Ja, gerne gerade in der Zeit der Corona-Seuche !

Ich als DEUTSCHER habe aber das RRECHT  in DEUTSCHLAND mehr alte und neue Lieder ( z. B. auch Volkslieder; Weihnachtslieder usw. ! in in meiner Muttersprache zu hören.

Ich zahle ja auch regelmäßig meine RUNDFUNKGEBÜHREN  für die öffentlich-rechtlichen SENDER in DEUTSCHLAND ( GEZ Gebühren ) .


Ich glaube auch, dass diese Forderung auch ein Grund ist, dass

das                       BUNDESLAND SACHSEN-ANHALT 

die neue Erhöhung der Rundfunkgebühren ablehnt !


Immerhin ist man ja bei den GEZ Gebühren rechtlos.

Jeder Bürger ist dazu verpflichtet worden diese Gebühr zu zahlen.


Man hat also nur die Wahl dieses Produkt 

< Rundfunk > zu kaufen !


Es ist also ein     Z w a n g s k a u f 

( bzw. G e b ü h r ) !

Ich glaube bei der Entscheidung von Sachsen - Anhalt geht es demonstrativ um 

                            < ZWANG >

obwohl 1989  es um 

                            < FREIHEIT > 

ging !


PS: Dieses Wort < Zwang > ist auch in

                          be -  z w i n g e n 

oder auch in     auf -  z w i n g e n 

z.B. enthalten !