Ja, gerne gerade in der Zeit der Corona-Seuche !
Ich als DEUTSCHER habe aber das RRECHT in DEUTSCHLAND mehr alte und neue Lieder ( z. B. auch Volkslieder; Weihnachtslieder usw. ! in in meiner Muttersprache zu hören.
Ich zahle ja auch regelmäßig meine RUNDFUNKGEBÜHREN für die öffentlich-rechtlichen SENDER in DEUTSCHLAND ( GEZ Gebühren ) .
Ich glaube auch, dass diese Forderung auch ein Grund ist, dass
das BUNDESLAND SACHSEN-ANHALT
die neue Erhöhung der Rundfunkgebühren ablehnt !
Immerhin ist man ja bei den GEZ Gebühren rechtlos.
Jeder Bürger ist dazu verpflichtet worden diese Gebühr zu zahlen.
Man hat also nur die Wahl dieses Produkt
< Rundfunk > zu kaufen !
Es ist also ein Z w a n g s k a u f
( bzw. G e b ü h r ) !
Ich glaube bei der Entscheidung von Sachsen - Anhalt geht es demonstrativ um
< ZWANG >
obwohl 1989 es um
< FREIHEIT >
ging !
PS: Dieses Wort < Zwang > ist auch in
be - z w i n g e n
oder auch in auf - z w i n g e n
z.B. enthalten !
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