Dienstag, 16. Februar 2021

Die Toten klagen weiter

 Umstrittener Nato-Einsatz  

Menschenrechts-Gericht entlastet Deutschland im Fall Kundus



       

Ein afghanischer Polizist steht im September 2009 vor einem ausgebrannten 

Tanklastzug in Kundus: 

Bei dem von einem deutschen Oberst angeordneten Luftangriff sind 

viele Zivilisten  gestorben .


Die Ermittlungen der deutschen Justiz zu einem Luftangriff im

 afghanischen Kundus mit vielen Toten im Jahr 2009 sind nach Ansicht des

 Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ausreichend gewesen. In dem

 Urteil vom Dienstag gibt die Große Kammer des Gerichts der Bundesrepublik

 damit recht. Die Entscheidung ist endgültig, Beschwerde kann nicht 

eingelegt werden. Ein afghanischer Vater hatte in dem Fall geklagt und 

Deutschland Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen. 

Bei dem Angriff vor 

mehr als zehn Jahren waren die beiden Söhne von Abdul Hanan getötet worden.




Mein Hinweis zu diesem Urteil des Menschenrechts-Gericht :


                        Die    T O T E N    klagen weiter !



Meine Erinnerungen an die Gründung der Bundeswehr:


U.A.: Sie darf nicht im Ausland tätig werden.

( d. h. für mich sie ist keine Fremdenlegion ! )


Dieses deutsche Heer hatte nur V e r t ei d i g u n g s au f gaben.

DEUTSCHLAND musste sich auch nicht  gegen eine Aggression seitens Afghanistan verteidigen.

Nun wird man sagen:      Es war einmal ...

Heute sind die Aufgaben anders.

Meine Antwort:               Und wohin soll das noch führen ?

Ich kann immer nur mahnend sagen:

Wir DEUTSCHE haben den 2. Weltkrieg 

                            v e r l o r e n.


Oder sind wir nur noch DIENER  fremder MÄCHTE ?






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