Umstrittener Nato-Einsatz
Menschenrechts-Gericht entlastet Deutschland im Fall Kundus
Ein afghanischer Polizist steht im September 2009 vor einem ausgebrannten
Tanklastzug in Kundus:
Bei dem von einem deutschen Oberst angeordneten Luftangriff sind
viele Zivilisten gestorben .Die Ermittlungen der deutschen Justiz zu einem Luftangriff im
afghanischen Kundus mit vielen Toten im Jahr 2009 sind nach Ansicht des
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ausreichend gewesen. In dem
Urteil vom Dienstag gibt die Große Kammer des Gerichts der Bundesrepublik
damit recht. Die Entscheidung ist endgültig, Beschwerde kann nicht
eingelegt werden. Ein afghanischer Vater hatte in dem Fall geklagt und
Deutschland Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen.
Bei dem Angriff vor
mehr als zehn Jahren waren die beiden Söhne von Abdul Hanan getötet worden.Mein Hinweis zu diesem Urteil des Menschenrechts-Gericht :
Die T O T E N klagen weiter !
Meine Erinnerungen an die Gründung der Bundeswehr:
U.A.: Sie darf nicht im Ausland tätig werden.
( d. h. für mich sie ist keine Fremdenlegion ! )
Dieses deutsche Heer hatte nur V e r t ei d i g u n g s au f gaben.
DEUTSCHLAND musste sich auch nicht gegen eine Aggression seitens Afghanistan verteidigen.
Nun wird man sagen: Es war einmal ...
Heute sind die Aufgaben anders.
Meine Antwort: Und wohin soll das noch führen ?
Ich kann immer nur mahnend sagen:
Wir DEUTSCHE haben den 2. Weltkrieg
v e r l o r e n.
Oder sind wir nur noch DIENER fremder MÄCHTE ?
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