DEUTSCHLAND wird zur Zielscheibe
"Dann könnte es ziemlich dramatisch enden"
Ab 2026 wollen die USA weitreichende US-Raketen in Deutschland stationieren. Berlin und Washington argumentieren mit dem Schutz der NATO. Kritiker sehen hingegen die Gefahr eines Wettrüstens.Bundestag muss nicht gefragt weBBundestag muss nicht gefraAn einer Entscheidung zur Stationierung weitreichender US-Waffensysteme in Deutschland muss das Parlament nicht beteiligt werden. Zu diesem Schluss kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages. In einer aktuellen Kurzinformation führt er aus, die für das Jahr 2026 geplante Stationierung dürfte sich "im Rahmen des NATO-Bündnissystems abspielen".
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ndestag muss nicht gefragt werdenAn einer Entscheidung zur Stationierung weitreichender US-Waffensysteme in Deutschland muss das Parlament nicht beteiligt werden. Zu diesem Schluss kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages. In einer aktuellen Kurzinformation führt er aus, die für das Jahr 2026 geplante Stationierung dürfte sich "im Rahmen des NATO-Bündnissystems abspielen".
Die Rechtsgrundlagen aufgrund derer die Bundesregierung ohne weitere Einbindung der legislativen Gewalt eine Zustimmung erteilen könnte, dürften demnach der NATO-Vertrag sowie der Aufenthaltsvertrag, der die Rechtsstellung ausländischer Streitkräfte in Deutschland regelt, in Verbindung mit den dazugehörigen Zustimmungsgesetzen sein.
Die fraktionslose Abgeordnete Joana Cotar hatte den Wissenschaftlichen Dienst um eine rechtliche Einschätzung zur Frage einer Befassung des Bundestages gebeten.
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ndestag muss nicht gefragt werden
An einer Entscheidung zur Stationierung weitreichender US-Waffensysteme in Deutschland muss das Parlament nicht beteiligt werden. Zu diesem Schluss kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages. In einer aktuellen Kurzinformation führt er aus, die für das Jahr 2026 geplante Stationierung dürfte sich "im Rahmen des NATO-Bündnissystems abspielen".Die Rechtsgrundlagen aufgrund derer die Bundesregierung ohne weitere Einbindung der legislativen Gewalt eine Zustimmung erteilen könnte, dürften demnach der NATO-Vertrag sowie der Aufenthaltsvertrag, der die Rechtsstellung ausländischer Streitkräfte in Deutschland regelt, in Verbindung mit den dazugehörigen Zustimmungsgesetzen sein.
Die fraktionslose Abgeordnete Joana Cotar hatte den Wissenschaftlichen Dienst um eine rechtliche Einschätzung zur Frage einer Befassung des Bundestages gebeten.
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